Brandschutzkontrolle (Feuerschau)


Was ist Brandschutzkontrolle?

Die Bauherrin oder der Bauherr kann verpflichtet werden, beim Bau Materialien und technische Einrichtungen zu verwenden, deren feuerschutztechnische Qualität durch eine Prüfung oder ein Gutachten von anerkannten Fachstellen nachgewiesen wurde. Dadurch soll die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden und Explosionen verhindert werden.

Beispiele von Brandschutzauflagen können beispielsweise sein:
• Erstellung von Feuerschutzwänden
• Verwendung von Feuerschutztüren
• Einsatz von brandhemmenden Baumaterialien
• Einhaltung von Sicherheitsabständen
• Planung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
• u.a.

Als Grundlage für die Brandschutzkontrollen gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). In Ergänzung dazu sind die Erläuterungen der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zu beachten.

 

Aufgaben des Feueraufsehers

Der Feueraufseher formuliert im Auftrag der Gemeinde die Brandschutzauflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Er erhält die mit dem Baugesuch eingereichten Pläne zur Einsicht und muss diese auf Einhaltung der Richtlinien hin überprüfen.

Er stellt mit Bau- und Schlusskontrollen vor Ort deren fachgerechte Ausführung sicher und steht den Bauherren und Planern in brandschutztechnischer Hinsicht beratend zur Seite.

Der Feueraufseher
• bearbeitet Gesuche und deren Beurteilung im Bewilligungsverfahren
• erteilt Brandschutzbewilligungen
• führt Bau- und Schlusskontrollen durch
• ordnet Mängelbehebungen an und kontrolliert diese
• erstellt den Fachbericht «Brandschutz» an die Gemeinden

Wer macht die Brandschutzkontrollen?

Die Durchführung der Brandschutzkontrollen obliegt grundsätzlich den Gemeinden. Diese wählen zur Erfüllung ihrer Feuerschutzaufgaben einen Feueraufseher. Als Feueraufseher können nur Personen gewählt werden, welche die von der GVB festgelegten Anforderungen erfüllen.

Die unten aufgeführten Gemeinden haben den Feueraufseher der IBI mit der Brandschutzkontrolle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt.

 • Interlaken  • Wilderswil  • Habkern
 • Unterseen  • Iseltwald  • Saxeten
 • Matten  • Beatenberg  • Bönigen


Wann wird kontrolliert?

Baukontrollen
Der Feueraufseher ist befugt, Baukontrollen während den laufenden Bauarbeiten zu machen. Er wird dies insbesondere bei in den Objektbereichen tun, die nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand überprüft werden können.
Es liegt im Ermessen des Feueraufsehers, ob und in welchem Umfang eine Baukontrolle durchgeführt wird.

Abnahmekontrollen
Nach dem Bau ist von der Eigentümerin oder dem Eigentümer zu bestätigen, dass die feuerschutztechnischen Auflagen erfüllt sind.
Der Feueraufseher führt generell bei allen Bauten eine Abnahmekontrolle durch, insbesondere bei Objekten mit erheblicher Personengefährdung sowie bei bedeutenden Bauvorhaben.

 

Kontakt

Marcel von Allmen  
Regionaler Feueraurseher VKF  
Telefon: 033 826 30 22  
E-Mail:   marcel.vonallmen@ibi.ch  


Interessante Links

Ausführliche Informationen zum Thema Brandschutz, Brandverhütung und Brandschutzvorschriften finden Sie unter den folgenden Links:

gvb Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB)
vkf Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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