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Geschichte der IBI

Die Industrielle Betriebe Interlaken sind ein sehr lokal verbundenes und traditionsreiches Unternehmen. Gegründet wurden die IBI im Jahr 1904, also bereits vor über 100 Jahren.
Die Geschichte der Versorgungsanlagen auf dem Bödeli, so wird die Schwemmebene zwischen dem Brienzer- und Thunersee genannt, reicht aber noch wesentlich weiter zurück. Bereits im Jahr 1866 entstand die erste Werkanlage zur Vergasung von Steinkohle. 1869 wurden die ersten Quellgebiete im nahe gelegenenSaxettal erschlossen, und 1888 wurde das erste Wasserkraftwerk zur Erzeugung elektrischer Enerige in Betrieb genommen.
Der Aufbau des Versorgungsnetzes erfolgte damals noch unter der Gasbeleuchtungs-Gesellschaft und der Wasserversorgungsgesellschaft. Später wurden die beiden Gesellschaften in Licht- und Wasserwerke Interlaken umgenannt und später in die IBI überführt.

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Gründung der Werkbetriebe 1904

Es ist kein Zufall, dass in unserer landschaftlich reizenden Region verhältnismässig früh moderne Versorgungsanlagen entstanden sind. Zweifellos besteht ein Zusammenhang mit dem Aufschwung des Fremdenverkehrs im Laufe des 19. Jahrhunderts, wozu die Ausstrahlung der Alphirtenfeste 1805 und1808 beitrug oder gar den Beginn dieses Wirtschaftszweiges markierte. In der Folge stiegen hier berühmte Persönlichkeiten ab wie der englische Dichter Lord Byron oder der deutsche Musiker und Komponist Felix Mendelssohn Bartholdy. Der Hotelbau im grossen Stile setzte in den 1860er-Jahren ein. Als eigentliche Pioniere des Fremdenverkehrs, denen Interlaken viel zu verdanken hat, zeichneten sich zwei Persönlichkeiten besonders aus. Es sind dies der gebürtige Elsässer Peter Ober, der hier heimisch wurde, und Eduard Ruchti, Hotelier aus Unterseen. Bei Gründungen und Neuerungen stossen wir immer wieder auf diese Namen, und manches Werk zeugt von ihrer ungewöhnlichen Weitsicht und Tatkraft. Beide initiativen Männer gehören ebenfalls zu den Mitbegründern der Werkbetriebe, die wohl zu den ältesten in unserem Land gezählt werden dürfen. Noch bevor das Dorf Aarmühle durch Regierungsratsbeschluss vom 5. Dezember 1891 den allgemein gebräuchlichen Namen Interlaken offiziell zuerkannt erhielt, war es bereits ein weltbekannter und stark besuchter Sommerkurort geworden.


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Gasversorgung 1866

Der Bau des Gaswerkes entstand inner halb von 5 Monaten ungefähr dort, wo heute der Kanalhafen am Westbahnhof liegt. Am 6. August 1866 erstrahlten erstmals die Gaslichter, 4 Strassenlampen und 1700 Privatleuchten.Vorsichtigerweise beschloss man, keinen Gasdirektor anzustellen, sondern einen Gasmeister, ferner zwei Heizer, welche abwechslungsweise das Anzünden und Auslöschen der öffentlichen Flammen zu besorgen hatten. Am 28. Juni 1866 dann der grosse Moment: Es erfolgte die erste telegrafische Bestellung von 1000 Zentner Gaskohle bei der Firma Schmidborn in Basel. Die öffentliche Beleuchtung bestand zuerst aus vier Strassenlaternen, wurde aber bereits 1867 bis zum Mattenbrunnen erweitert. Matten profitierte davon, dass Peter Ober im Verwaltungsrat der Gesellschaft sass, während Unterseen darin nicht vertreten war. Dem Städtchen stellte man 1868, als es sich ebenfalls um den Gasanschluss bewarb, happige Bedingungen. Im Laufe der ersten Betriebsjahre wurden 1700 Flammen für eine Gasbeleuchtung installiert.Die nur 25 Jahre alte Gasfabrik musste für den Bau des Schifffahrtskanals abgebrochen werden. Für die Dampfschiffgesellschaft war es nahezu eine Existenzfrage geworden, statt bis zum Neuhaus oder nach Därligen mit ihren Schiffen direkt nach Interlaken fahren zu können. Die Inbetriebnahme der neuen Gasfabrik fiel mit der Eröffnung des Schifffahrtskanals im Jahr 1892 zusammen. Sie wurde auf dem von der Schifffahrtsgesellschaft abgetretenen Gelände westlich des Kanalhafens zwischen der Bahn und dem Kanal wieder aufgebaut, wo die Werkunternehmung mit ihren Verwaltungs-, Lager-, Werkstatt- und Betriebsgebäuden heute noch domiziliert ist.


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Wasserversorgung 1869

Im Jahre 1863 stimmte die Gemeindeversammlung dem Antrag des Gemeinderates zu, unterhalb der Parqueteriefabrik einen bequemen Schwenkplatz für die Wäscherinnen einzurichten. Einen weiteren Schritt zur wesentlichen Vereinfachung des Wasserbezuges leitete Johann Ritschard-Seiler, Inhaber der Pension Ritschard (heute Rest. Schuh), ein. Er erhielt die regierungsrätliche Bewilligung zur Suche von Quellwasser im Kleinen und Grossen Rugen, Abendberg und Harder sowie zur Anlegung eines Reservoirs. Am 30. Dezember 1867 regte Architekt Davinet im Gemeinnützigen Verein die Schaffung einer Wasserversorgungskommission an. Der Vorschlag fand Anklang, und eine fünfköpfige Kommission unter Leitung von Peter Ober nahm ihre Arbeit auf. Das Ziel war die Abklärung, welche Art von Wasserversorgung vom hiesigen Publikum gewünscht wurde: Nur Trinkwasser oder auch Dienstwasser und Luxuswasser und wie viel Wasser verlangt jeder Teilnehmer, die Gemeinde Aarmühle etc. Es zeigte sich, dass sich der voraussichtliche Bedarf auf Brunnen- und Trinkwasser beschränkte. Die Liste der Anmeldungen für einen Wasseranschluss zeigte eindeutig die Hotels und Pensionsinhaber als Hauptinteressenten.Peter Ober verstärkte die Kommission mit geeigneten Kräften.
Nachdem die Statuten vorlagen und das Aktienkapital gesichert war, traten die Aktionäre am 25. Mai 1869 zur konstituierenden Versammlung (dieses Datum gilt als offizielles Gründungsdatum der Wasserversorgung).

Zur Beschaffung von geeignetem Trinkwasser wurden in verschiedenen Gebieten umfassende Erhebungen angestellt, doch erwiesen sich die vorhandenen Quellen meist als ungenügend. Darauf wurde das hintere Saxetental einer gründlichen Untersuchung unterzogen. Der zugezogene Fachingenieur Lauterburg aus Bern kam zum Schluss, dass in diesem Gebiet reichlich und gutes Trinkwasser vorhanden sei. Die Quellen auf der Nesslerenalp und im Geissbrunnen wurden von der Gemeinde Saxeten gekauft und die Vorbereitungen für die Fassung der Quellen, die Ableitung des Trinkwassers, den Bau des Reservoirs im Kleinen Rugen und des Verteilnetzes konnten getroffen werden. Der Tod des Hauptinitianten Peter Ober kam zu früh. Sein letzter Gang galt dem Werk der Trinkwasserversorgung Interlakens. Anlässlich einer Besichtigung des Quellgebietes im Saxetental holte er sich eine Lungenentzündung, der er im Alter von 56 Jahren am 14. Dezember 1869 erlag. Die am 1. Juli 1870 in Betrieb genommene Wasserversorgung zeugte von grosser Weitsicht und Tatkraft. Besonders die gesicherten Quellwasservorkommen haben sich als sehr ergiebig gezeigt und vermögen heute noch, den überwiegenden Anteil des Wasserbedarfes unserer Versorgung zu decken.


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Unterseen braucht Wasser 1876

Im März 1874 verlangte auch die Gemeinde Unterseen den Netzanschluss sowie die Erstellung von 7 Hebelbrunnen. Nebst der Aversal- und Abfindungssumme von 20 00 Franken wurde erwartet, dass sich das Städtchen mit 10 000 Franken am Aktienkapital beteiligen sollte. Unterseen aber kam den vereinbarten Zahlungen nur zum Teil nach, was eine Androhung der Leitungssperrung durch den Verwaltungsrat zur Folge hatte.

Gemeinsame Interessen und die Tatsache, dass in der Gas- und Wasserversorgungsgesellschaft die führenden Leute, aber auch die Aktionäre weitgehend identisch waren, führte 1876 zum Zusammenschluss unter dem Namen Gasbeleuchtungs- und Wasserversorgungsgesellschaft Interlaken.Dem Reservoir, halbwegs auf dem Kleinen Rugen, fliesst das Wasser von Saxeten her via Brunnstube Kammri zu. Es vermochte den Wasserbedarf bis 1893 zu decken. Die Zahl der Wasserbezüger und der Wasserverbrauch stiegen laufend, sodass im Hochsommer nicht selten Wassermangel auftrat. Das Reservoir mit einem Inhalt von 1150 m3 wurde deshalb 1894 von zwei auf vier Kammern erweitert. Das neue Fassungsvermögen wurde somit auf 2300 m3 erhöht.


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Stromversorgung 1888

Das erste Wasserkraftwerk zur Erzeugung elektrischer Energie war eine Gleichstromanlage. Sie entstand beim Marktplatz am Mühlekanal, einem von der Aare abgezweigten Wasserlauf, dessen unterer Teil als «Entenärli» bekannt war. Die Gemeinde Aarmühle als Besitzerin des Anwesens und der Wasser kraft, welche früher Mühle und Sägerei betrieb, schrieb diese zur Verpachtung aus. Umfangreiche Berechnungen über die Nutzung dieser Wasserkraft veranlassten die Werkgesellschaft, sich um die ausgeschriebene Pacht zu bewerben. Der Pachtvertrag mit der Gemeinde kam zustande. Als Gegenleistung hatte sie der Gemeinde einen jährlichen Zins von 500 Franken zu entrichten, den Mühlekanal auf eigene Kosten ausräumen zu lassen und Aarmühle die nötige elektrische Kraft für 1 Bogenlampe auf die Dauer des 10-jährigen Vertrages zu liefern!

Die Aktionäre der Beleuchtungs- und Wasserversorgungsgesellschaft Interlaken stimmten am 14.1.1888 diesem Vorhaben zu.
Es ist anzumerken, dass Interlaken schweizweit an 8. Stelle stand, als es um die Gründung eines Elektritzitätswerkes ging. Bei einem Gefälle von 1,25 bis 1,65 m und einer nutzbaren Wassermenge von 3,5 bis 5 m3/sec rechnete man mit einer Nutzleistung von 40 bis 80 PS. Mit dem vom Kraftwerk am Mühlekanal erzeugten Strom konnten einige öffentliche Bogenlampen und eine Anzahl Lampen in Hotels und anderen Betrieben beliefert werden. Als Unikum standen für die öffentliche Beleuchtung zwei Systeme in Betrieb, nämlich Gas- und elektrische Bogenlampen – und dies fast 20 Jahre lang!


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Drohende Konkurrenz

Die Dampfschifffahrtsgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee wurde 1890 bei der kantonalen Baudirektion vorstellig. Sie hatte die Absicht, einen Schifffahrtskanal vom Thunersee bis zum Bahnhof Interlaken-West zu erstellen. Weiter nahm das ehrgeizige Projekt aber auch die Planung eines Speisungskanals für die Zuleitung von frischem Wasser aus der Aare in den Schifffahrtskanal und damit in Verbindung eine Turbinenanlage zur Erzeugung von 320 Pferdekräften in Aussicht. Damit drohte unseren Werken auf dem Gebiet der Stromversorgung Konkurrenz.
Mit aller Entschiedenheit trat die Gemeinde deshalb beim Regierungsrat für die Interessen der Beleuchtungs- und Wasserversorgungsgesellschaft Interlaken ein.Das 1893/94 erstellte und in Betrieb genommene Wechselstrom-Kraftwerk am Kanalhafen steht im Zusammenhang mit dem Bau des Schiffkanals vom Thunersee bis zum Bahnhof Interlaken-West durch die Dampfschifffahrtsgesellschaft. Die maschinelle Einrichtung bestand ursprünglich aus 2, später aus 3 Jonval-Turbinen von je 200 PS Leistung. Das so genannte Nadelwehr mit Schützenschleuse zum Stau des Oberwassers wurde bereits im Winter 1892/93 unterhalb des Zusammenflusses der grossen und kleinen Aare eingebaut. Zum Bau dieses Kraftwerkes schreibt die Werkgesellschaft: «Mit Beginn der nächsten Saison soll eine ausgedehnte elektrische Beleuchtung für Interlaken in Betrieb sein, sodass dieser Zweig voraussichtlich dazu berufen sein wird, das Hauptgeschäft unserer Gesellschaft zu bilden. » Es war der geniale amerikanische Erfinder Thomas A. Edison, der 1879 erstmals eine Kohlenfadenlampe zum Glühen brachte und damit den Siegeszug des elektrischen Lichtes eröffnete. Diese illustre Persönlichkeit gehört ebenfalls zu den Berühmtheiten, die in Interlaken Gast waren.

Mit Rücksicht auf das Dorfbild wurde das elektrische Verteilnetz von Anfang an weitgehend unterirdisch verlegt.Die von der Schifffahrtsgesellschaft produzierte elektrische Energie sollte teilweise der Beleuchtungsgesellschaft zu einem günstigen Preis überlassen werden, so wollte es der Regierungsrat. Die verzwickten Vertragsbestimmungen befriedigten aber nie. Obwohl ein Schiedsgericht der Beleuchtungsgesellschaft den Kauf einer Turbine zu 180 872 Franken zusprach, endeten die Unstimmigkeiten zwischen den beiden stromerzeugenden Betrieben nie. Mehrmals zog der Verwaltungsrat sogar den Rückzug seiner Beteiligung am Elektrizitätswerk der Dampfschiffgesellschaft in Betracht. Seit 1888 besass man nämlich die Konzession zur Ausnützung der Wasserkraft der Lütschine zwischen Wilderswil und Bönigen. Diese Wasserrechtskonzession wurde nicht verlängert, da von drei Gemeinden Einsprache erhoben wurde.Nach längerem, offenem Kampf um die Gunst der Strombezüger, Konzessionen usw. fand sich die Dampfschiffgesellschaft bereit, ihre gesamte Wasserkraftanlage am Kanal der Beleuchtungs- und Wasserversorgungsgesellschaft Interlaken käufl ich abzutreten. Der entsprechende Vertrag kam 1904 zustande.
Erfreulicherweise konnte der 1898 ausgelaufene Pachtvertrag mit der Gemeinde für die Nutzung der Wasserkraft des Mühlekanals bis 1916 verlängert werden (danach wurde die Gleichstromanlage abgebrochen und die beiden Generatoren verkauft). Die Stromerzeugung war also wieder voll und ganz in der Hand der Beleuchtungsgesellschaft Interlaken, und es sollte wieder Ruhe und Frieden einkehren. Mit Statutenänderung vom 30. April 1898 änderte die Beleuchtungs- und Wasserversorgungsgesellschaft die bisher umständliche Firmenbezeichnung durch «Licht- und Wasserwerke Interlaken (LWI)», behielt jedoch die Rechtsform der AG.


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Überführung der Werkbetriebe an die Gemeinde Interlaken 1904

Die Anregung, die Gas- und Wasserwerke in den Besitz der Gemeinde zu überführen, fiel zum ersten Mal an der Gemeindeversammlung Interlaken vom 14. Dezember 1889. Die Gemeinde hatte sich bereits 1866 mit 20 000 Franken an der Gründung der Gasbeleuchtungsgesellschaft und 1868 mit dem Kauf von 15 Gründungsaktien an der Wasserversorgungsgesellschaft beteiligt. Zudem bewilligte sie zur Erstellung des Rohrnetzes 1870 einen Kredit von 50 000 Franken. Eine ganz entscheidende Auffassung, «Licht und Wasser» gehörten als notwendige Lebensbedürfnisse nicht in die Hände einzelner Aktionäre, sondern seien Gemeindeeigentum, fand in weiten Kreisen Unterstützung. Selbst Aktionäre der LWI drückten an der Generalversammlung von 1893 diese Ansicht aus.
Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung mit Delegierten der Gesellschaft und des Gemeinderates erliess der Verwaltungsrat das Zugeständnis, für den Übernahmetermin das Jahr 1901 vorzusehen.Es waren aber immer noch einige Kontrahenten im Spiel, welche sich mit einer Kommunalisierung nicht einverstanden erklären konnten.
Durch die lokale Presse wurde der Bürgerschaft punkto Rendite Transparenz verschafft, denn es konnte nachgewiesen werden, dass die Werke über die Verzinsung des Kapitals hinaus in den letzten Jahren durchschnittliche Reingewinne von 65 000 Franken erzielt hätten, obwohl grossartige Abschreibungen vorgenommen worden seien. Die von den Gemeinden Bern, Biel, Thun, Langenthal und Herzogenbuchsee eingeholten Gutachten über die mit den Gemeindebetrieben gemachten Erfahrungen lauteten durchwegs zu Gunsten der Kommunalisierung.Im September 1902 unterbreitete der Gemeinderat dem Verwaltungsrat der LWI ein Kaufangebot, in welchem der Abtretungspreis auf 528 500 Franken festgesetzt wurde. Dabei konnte nicht übersehen werden, dass die personellen Verflechtungen die Verhandlungen erschwerten. Seit dem 1. 1. 1902 amtete Verwaltungsratspräsident Hermann Wyder als Gemeindepräsident von Interlaken, und der Kassier der Werke, Fritz Rieder, war Gemeindepräsident von Unterseen. Rieder vertrat die Meinung des Gemeinderates Unterseen, welcher sich gegen eine Kommunalisierung wehrte.Auf Ersuchen des Gemeinderates ordnete der Regierungsrat eine gemeinsame Aussprache mit den Kontrahenten an. Wie im Protokoll der LWI zu lesen ist, habe sich der Regierungsrat eher auf die Seite des Gemeinderates Interlaken gestellt. Man sei nun geneigt, einer ausserordentlichen Aktionärsversammlung zu empfehlen, die LWI, unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen, an die Gemeinde Interlaken abzutreten.Erst 1904 kam dann der eigentliche Kaufvertrag mit der Gemeinde Interlaken zustande, wobei die Gemeinde pro Aktie einen Preis von 850 Franken zu entrichten hatte. Die Gemeinde Interlaken offerierte Unterseen und Matten, sich wahlweise entweder am Kapital des Gemeindeunternehmens zu beteiligen oder aber im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen aus der betreffenden Gemeinde am Reingewinn zu partizipieren. Unterseen und Matten entschieden sich notgedrungen – weil kein Geld vorhanden war – lediglich für die Beteiligung am Reingewinn. Beide Gemeinden räumten Interlaken das ausschliessliche Recht zur Benützung ihrer Strassen und Plätze für die erforderlichen Rohr-, Kabel- oder Freileitungen ein und verpflichteten sich, den Bedarf an elektrischer Energie für die öffentliche Beleuchtung nur von den Licht- und Wasserwerken zu beziehen und keiner Konkurrenzunternehmung die Benützung ihres Gemeindegebietes zu gestatten.Das Schlusswort zur Kommunalisierung dürfte wohl den Ausführungen des Präsidenten der Expertenkommission zu entnehmen sein, welche von der Gemeinde Interlaken zur Ermittlung des Schatzungswertes eingesetzt worden war. Ingenieur Peter aus Zürich referierte an der Gemeindeversammlung vom April 1904: «... das Monopol für die Licht- und Wasserversorgung gehört nicht einer Aktiengesellschaft, sondern der Öffentlichkeit. Wenn Werke fachmännisch richtig betrieben werden, bedeuten dieselben für die Gemeinde eine ganz erhebliche Einnahmequelle».


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